Dienstvereinbarung
über die Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses gemäß § 32 Abs. 1 DienstVO
zu den Kosten für Fahrten im ÖPNV (kein Jobticket)
Zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis Lüneburg
vertreten durch den Kirchenkreisvorstand Lüneburg
und der Mitarbeitervertretung des Ev.-luth. Kirchenkreises Lüneburg und des Ev.-luth.
Kindertagesstättenverbandes Lüneburg
vertreten durch den/die Vorsitzende/n der Mitarbeitervertretung
.
wird im Rahmen des § 32 DienstVO und § 36 MVG-EKD folgende Dienstvereinbarung
abgeschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
Diese Dienstvereinbarung gilt für
1. die Mitarbeitenden, die unter den Geltungsbereich der Dienstvertragsordnung
(DienstVO) fallen,
2. Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten, die unter den Geltungsbereich
der Arbeitsrechtsregelung für Auszubildende und Praktikanten (ARR-Azubi-Prakt) fallen
(im nachfolgenden Mitarbeitende genannt).
über die Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses gemäß § 32 Abs. 1 DienstVO
zu den Kosten für Fahrten im ÖPNV (kein Jobticket)
Zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis Lüneburg
vertreten durch den Kirchenkreisvorstand Lüneburg
und der Mitarbeitervertretung des Ev.-luth. Kirchenkreises Lüneburg und des Ev.-luth.
Kindertagesstättenverbandes Lüneburg
vertreten durch den/die Vorsitzende/n der Mitarbeitervertretung
.
wird im Rahmen des § 32 DienstVO und § 36 MVG-EKD folgende Dienstvereinbarung
abgeschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
Diese Dienstvereinbarung gilt für
1. die Mitarbeitenden, die unter den Geltungsbereich der Dienstvertragsordnung
(DienstVO) fallen,
2. Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten, die unter den Geltungsbereich
der Arbeitsrechtsregelung für Auszubildende und Praktikanten (ARR-Azubi-Prakt) fallen
(im nachfolgenden Mitarbeitende genannt).