Rente_ZVK betriebliche Rente

Wie beantrage ich meine Rente?

Damit alles reibungslos klappt: So stellen Sie Ihren Rentenantrag richtig.

Bald ist es so weit und Sie beginnen einen neuen Lebensabschnitt als Rentnerin oder Rentner. Doch Achtung! Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Denn alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag - so schreibt es der Gesetzgeber vor. Deshalb müssen Sie unbedingt einen Antrag stellen, um Ihr Rentenverfahren einzuleiten. Wir empfehlen, das etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu tun.

Damit wir alles vollständig berücksichtigen können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Alle Angaben, die Sie im Antrag machen, fließen in den Rentenbescheid ein. Die Antragsformulare dienen Ihnen und uns quasi als Checkliste.

Auch bei den Altersrenten gilt: Keine Rente ohne Antrag! Für den nahtlosen Übergang zwischen Berufsleben und Altersrente empfehlen wir, Ihren Rentenantrag etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen. Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

  • wenn Sie schwerbehindert sind: Ihren Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid
  • wenn Sie arbeitslos sind: den letzten Bescheid der Agentur für Arbeit
  • wenn Sie in Altersteilzeit sind: Ihren Altersteilzeitvertrag und
  • wenn Sie neben Ihrer Rente hinzuverdienen möchten: die Höhe Ihres voraussichtlichen Verdienstes.


ZVK – Zusatzversorgungskasse Detmold - Über uns

Was tun wir?

Die ZUSATZVERSORGUNGSKASSE der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers 
 - Geschäftsstelle - in Detmold (KZVK Hannover) wurde zum 01.01.1968 von der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers gegründet.

Sie wird als rechtlich unselbständiges Sondervermögen, getrennt von dem sonstigen Vermögen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers , geführt. Sie gilt steuerrechtlich als Pensionskasse.

Unsere Aufgabe ist es, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (kirchliche Angestellte, Arbeiter und Arbeiterinnen) der uns angeschlossenen Mitglieder (Anstellungsträger) eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.

Die KZVK Hannover ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kommunaler und kirchlicher Altersversorgung (AKA) e.V. - Fachvereinigung Zusatzversorgung -.

Die Leistungen unserer Kasse werden auf der Grundlage unserer Satzung - Versorgungsordnung (VO) - gewährt. Das Leistungsrecht entspricht im Wesentlichen der geltenden Mustersatzung der AKA e.V.. Diese übernimmt das jeweilige Versorgungstarifrecht des öffentlichen Dienstes.

Die Voraussetzungen zur Mitgliedschaft bei unserer Kasse ergeben sich aus 
 § 11 VO. 

Als Mitglied, Versicherte und Rentenempfänger unserer Kasse: Haben Sie Fragen, Anregungen, Kritiken - schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Die Betriebsrente - ZVK – Zusatzversorgungskasse Detmold

https://www.kzvk-hannover.de/formulare.html

Die KZVK Hannover bietet Ihnen als Versicherte im Rahmen des Punktemodells eine Betriebsrente die aus Arbeitgeberleistungen sowie ab dem 01.01.2016 aus Eigenbeteiligungen finanziert wird. 

Die Betriebsrente errechnet sich aus Versorgungspunkten, die bares Geld wert sind. Ihr Arbeitgeber/Anstellungsträger zahlt für Sie - zusätzlich zu Ihrem Arbeitsentgelt - an die Zusatzversorgungskasse einen Beitrag in Höhe von insgesamt 5,3 % ab 2018. An diesem Beitrag sind die Mitarbeitenden mit 0,65 % (über 4,0 % Beitragssatz die Hälfte) beteiligt - das ergibt sich aus den jeweiligen arbeitsrechtlichen Grundlagen in Kirche und Diakonie. 

Der Beitragsaufwand der Anstellungsträger liegt in etwa doppelt so hoch wie der in der Privatwirtschaft. Für jedes Jahr der Pflichtversicherung mit Beitragszahlungen werden Ihnen Versorgungspunkte gutgeschrieben. Die Anzahl der Versorgungspunkte richtet sich damit im Ergebnis nach Ihrem Einkommen. 

Ihr Lebensalter beeinflusst die entgeltbezogenen Versorgungspunkte dadurch, dass diese mit einem so genannten „Altersfaktor“ nach der versicherungsmathematisch kalkulierten Altersfaktorentabelle (vgl. § 34 Absatz 3 VO) multipliziert werden. Je jünger Sie zum Zeitpunkt der Beitragszahlung sind, umso höher werden die Beiträge bewertet, da diese für einen längeren Zeitraum gewinnbringend angelegt werden können. Darüber hinaus können sich Versorgungspunkte aus sozialen Komponenten, wie z. B. durch Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr und in der Elternzeit, ergeben. 

Die anfallenden Versorgungspunkte werden zusätzlich noch durch so genannte Bonuspunkte erhöht, wenn dafür erwirtschaftete Kapitalerträge zur Verfügung stehen. Die Summe der Versorgungspunkte wird dann mit dem Messbetrag multipliziert. Der Messbetrag dient der Umrechnung der Versorgungspunkte in Geld. Er gibt den Wert eines Versorgungspunktes wieder und beträgt 4 €. 

Versorgungspunkte x Messbetrag = monatliche Betriebsrente 

Die monatliche Betriebsrente wird bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, um 0,3 v. H. je Monat, höchstens aber um 10,8 v. H., vermindert.  

Die spätere Rente wird jährlich zum 01. Juli um 1 % erhöht. 

ZVK Kontaktdaten

Quelle: Quelle: Napoli, Gesche, KKA