Arbeitsschutz und Brandschutz im Kirchenkreis

Arbeits- und Gesundheitsschutz_Erstinfo für Mitarbeitende und Ehrenamtliche

Hab’ ich was gegen! Das AGG

 Hab’ ich was gegen!  Das AGG. 
Wir haben in Deutschland etwas gegen Diskriminierung: das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Die Kampagne „Hab’ ich was gegen!“ informiert dich über deine Rechte.


Du hast Diskriminierung erlebt? Oder du bist dir nicht ganz sicher? Prüfe deinen Fall in vier Schritten. Nutze dafür unseren Diskriminierungs-Check.


Sicherheitstechnische Betreuung im Bereich der verfassten Kirche

Im Bereich der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers werden alle verfasst kirchlichen Einrichtungen von Fachkräften für Arbeitssicherheit, die für unsere Landeskirche bei der EFAS angestellt worden sind, betreut. Es werden Vor-Ort-Beratungen in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und landeskirchlichen Einrichtungen durchgeführt. Dabei berät die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Anstellungsträger im Hinblick auf  die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Einrichtung, zeigt evtl. Sicherheitsmängel auf und unterstützt die Anstellungsträger bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für die beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Zuständigkeitsbereich:
 Arbeitsplätze der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in allen verfasst kirchlichen Einrichtungen im Bereich der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers mit Ausnahme der Friedhöfe

Aufgaben:

  • Durchführung von Vor-Ort-Beratungen in den kirchlichen Einrichtungen zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Fortbildungsveranstaltungen zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

Ausbildungstag Brandschutzhelfer über KK - 07.10.2023

07.10.2023 von 10-14h - Infos über Herrn Garms

Beauftragter für Arbeitsschutz des Kirchenkreises Lüneburg
Klaus Garms

Tel.: 01525 813 64 36

klaus.garms@evlka.de

Ende der Homeoffice-Pflicht für AG

Ende der Homeoffice-Pflicht für AG

Arbeitgeber dürfen ab sofort 20.3.2022 die Maßnahmen zum Corona-Infektionsschutz selbst festlegen.
 Damit sind die Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben. 
 
 Neue Corona Regeln im Überblick: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus

Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

Unfallversicherungsschutz im Homeoffice


vor 20 Stunden  von mav lueneburg
Bislang beschränkte sich der Unfallversicherungsschutz bei der Heimarbeit auf so genannte Be­triebs­we­ge. Beispielsweise auf den Gang zum Drucker, der sich in einem anderen Raum befindet. Künftig beinhaltet dies im eigenen Haushalt auch Wege zur Nahrungsaufnahme und zur Toilette. Zudem wird der Versicherungsschutz bei Homeoffice-Tätigkeiten auf Wege ausgedehnt, die zur Betreuung der Kinder außer Haus, etwa in Kindertagesstätten, zurückgelegt werden. Die Än­de­run­gen finden sich im Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das am 28. Mai 2021 vom Bundesrat gebilligt wurde und nach dem Erscheinen im Bundesgesetzblatt in Kraft treten wird.

https://www.aok.de/fk/niedersachsen/medien-und-seminare/medien/newsletter/2021-06/sozialversicherung-kurz-notiert-im-juni/?cid=aok;5;4;KNSozialversicherungJun;6;3#c36086
Herr Garms ist HIER zu erreichen:
Beauftragter für Arbeitsschutz des Kirchenkreises Lüneburg
 
Klaus Garms
Tel.: 01525 813 64 36