Reisekosten, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand

Wegstreckenentschädigung bei Fahrten mit dem privaten PKW

Bereits am 29. Juni wurde mit Zustimmung des Landessynodalausschusses eine Rechtsverordnung erlassen, in der die Verlängerung der Rechtsverordnung vom 10. November 2022, gültig bis 30. Juni 2023, bis zum 31.12.2024 beschlossen wurde. Es werden also weiterhin 0,38 € pro gefahrenem Kilometer erstattet.

https://www.landeskirche-hannovers.de/landeskirche/landeskirchenamt/abteilungen/abteilung-7/kirchliches-amtsblatt

Reisekostenvergütung - Deutschlandtickets

Im  Zuge der Einführung des Deutschlandtickets (49–Euro–Ticket) kommt es aktuell vermehrt zu Rückfragen hinsichtlich der Erstattungsmöglichkeiten bei dessen Nutzung für Dienstreisen.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Die Kostenerstattung für den Erwerb von Netz- und Zeitkarten, wozu auch das Deutschlandticket zählt, ist in § 4 der Niedersächsischen Reisekosten-verordnung (NRKVO) geregelt. Die Verwaltungsvorschriften (VV – NRKVO) führen unter Punkt 4.1 dazu aus, dass privat angeschaffte Fahrausweise grundsätzlich auch für Dienstreisen einzusetzen sind. Punkt 4.2 besagt, dass Anschaffungskosten für aus persönlichen Gründen erworbene Karten auf Antrag erstattet werden, wenn sie sich vollständig für dienstliche Fahrten amortisiert haben.
Das bedeutet für die dienstliche Nutzung privater Deutschland- tickets, dass diese erst erstattet werden, wenn durch deren Einsatz im betreffenden Monat Reisekosten in Höhe von derzeit 49,00 € oder mehr im Personennahverkehr eingespart werden konnten.

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Dienstgebäude Rote Reihe 6
30169 Hannover
Telefon/Telefax 0511 1241-0 /266
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Fahrtkosten - Befristete Erhöhung der Wegstreckenentschädigung 1.11.22 bis 30.6.2023

Befristete Erhöhung der Wegstreckenentschädigung 1.11.22 bis 31.12.2024

Auf diese Nachricht haben sicher viele Mitarbeitende gewartet, denn in den vergangenen Monaten haben uns aufgrund der hohen Kraftstoffpreise zahlreiche Anfragen erreicht, ob wir uns für eine höhere Wegstreckenentschädigung einsetzen können. In unseren Gesprächen mit der Kirchenleitung haben wir das thematisiert, genauso wie die Arbeitnehmerbank der ADK.

Jetzt hat der Landessynodalausschuss in seiner Sitzung am 10. November 2022 beschlossen, aufgrund der hohen Energiepreise die befristete Erhöhung der Wegstreckenentschädigung des Landes Niedersachsen zu übernehmen. Mit Wirkung vom 01. November 2022 bis zum 31.12.2024 beträgt die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges für dienstliche Zwecke 38 Cent je Kilometer (statt 30 Cent).

Als kircheneigene Regelungen finden – neben den Reisekostenbestimmungen - insbesondere die Bestimmungen des Gemeinsamen Wegstreckenentschädigungsgesetzes und der Wegstreckenentschädigungsverordnung sowie der Reiseentschädigungsverordnung Anwendung.

§ 1 Absatz 1 der Verordnung des Rates der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen zum Gemeinsamen Wegstreckenentschädigungsgesetz erhält folgende Fassung:

Die Höhe der Wegstreckenentschädigung gemäß § 1 Abs. 1 des Gemeinsamen Wegstreckenentschädigungsgesetzes bei Benutzung eines privateigenen Kraftfahrzeuges für dienstliche Zwecke beträgt 30 Cent je km. In der Zeit vom 01. November 2022 bis zum 30. Juni 2023 beträgt die Wegstreckenentschädigung 38 Cent je km.“

Da die Verordnung schon zum dem 01. November 2022 in Kraft getreten ist, kann auch für bereits abgerechnete Fahrten ab diesem Datum eine höhere Wegstreckenentschädigung geltend gemacht werden.

https://www.gamav.de/aktuelles/2022/befristete_erhoehung_der_wegstreckenentschaedigung