Nachdem die Inflationsausgleichzahlungen mit der Entgeltzahlung im Oktober endeten, sollte eigentlich die lineare Erhöhung ab 01.11.2024 um 200 € für eine Vollzeitstelle erfolgen. Dies kann im kirchlichen Bereich noch nicht erfolgen, da für einen Beschluss in der ADK noch nicht der genaue Wortlaut des Änderungstarifwerkes des öffentlichen Dienstes der Länder vorliegt. Dies bedeutet für den Monat November zumindest ein geringeres Gehalt, was wegen der in diesem Monat fälligen Jahressonderzuwendung nicht besonders auffallen könnte.
Da auch das Land Niedersachsen die Auszahlung im Vorgriff vornimmt, hat das Landeskirchenamt nun mitgeteilt, dass eine Auszahlung mit dem Vorbehalt der Rückforderung möglichst für den Monat Dezember 2024 veranlasst wurde. Natürlich wird bei der Nachzahlung der gesamte Zeitraum der Erhöhung ab 1. November 2024 berücksichtigt. Im Vergleich zu den Vormonaten wird die Nettozahlung trotz der Tariferhöhung dennoch in vielen Fällen nicht deutlich höher, ggf. sogar etwas niedriger ausfallen, da die Inflationsausgleichszahlung im Vergleich zu den jetzt erhöhten Entgelten steuerfrei gezahlt wurde.
https://www.vkm-hannover.de/
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