Inflationsausgleichsprämie auch in der Elternzeit

Mon, 14 Oct 2024 12:57:05 +0000 von mav lueneburg

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen zur Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie auch in der Elternzeit wurde am 14.08.2024 vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf aufgehoben. Die Revision wurde zugelassen.

Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen vom 16. April 2024 – Az. 3 Ca 2231/23:
 Das Arbeitsgericht Essen hat entschieden, dass die tarifvertraglich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen auch während der Elternzeit in voller Höher zu zahlen ist, wenn ein Vollzeit-Arbeitsvertrag vorlag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir empfehlen dennoch allen betroffenen Kolleg*innen höchstvorsorglich ihre Ansprüche geltend zu machen.

Inflationsausgleich auch bei Elternzeit | Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft Bayern (verdi.de)
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