Besetzung freier Stellen - Stellenausschreibungen_Stellenbesetzungen

Wed, 05 Jun 2024 07:12:01 +0000 von mav lueneburg

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass die MAV und SBV schon in Vorbereitung von Entscheidungen zu informieren ist.
Dies gilt im Besonderen auch für Stellenausschreibungen – neu Besetzung von Stellen.
 
MVG-EKD § 34
Informationsrechte der Mitarbeitervertretung
(1) 1Die Mitarbeitervertretung ist zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend
zu unterrichten. 2Die Dienststellenleitung soll die Mitarbeitervertretung bereits
während der Vorbereitung von Entscheidungen informieren und die Mitarbeitervertretung,
insbesondere bei organisatorischen oder sozialen Maßnahmen, frühzeitig an den Planungen
beteiligen.
 
MVG-EKD § 39
Die MAV ist in der Mitbestimmung bei den Grundsätzen für die Stellenausschreibung (§ 39 MVG-EKD, lit. f).
 
Ablaufplan zur Berücksichtigung von freien Arbeitsplätzen
MAV und ggf. Schwerbehindertenvertretung sind unmittelbar nach Eingang von Bewerbungen
von Behinderten zu unterrichten, d. h. von Beginn an. Bitte die Bewerbungen nicht
sammeln. Ansonsten begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit, wenn er die Schwerbehindertenvertretung
nicht, falsch oder zu spät über Bewerbungen informiert. (Gilt sowohl
für Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit als auch für sonstige Bewerbungen, auch
Blindbewerbungen!)
 
Auf der Internetseite der MAV: https://mav-lueneburg.wir-e.de/mav-und-kirchenvorstand-bzw-dienststellenleitung gibt es weitere Ablaufpläne und Hinweise für Ausschreibungen und Bewerbungen aus der Landeskirche Hannovers.
Zu finden sind diese ebenfalls im Intranet der Landeskirche bei Intern-e: https://www.intern-e.evlka.de/toro/resource/html#/entity.11104 (www.intern-e.evlka.de) im Bereich Wiki alt Intranet der Landeskirche Hannovers.
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